Österreich beendet die langjährige Steuerbefreiung für privat genutzte, elektrische Dienstwagen und führt ab dem 1. Januar 2027 einen festen monatlichen „Sachbezug" für null‑Emissions‑Fahrzeuge ein. Die Änderung — veröffentlicht in einer im September novellierten Sachbezugswerteverordnung und diesen Herbst mehrfach von Fuhrparkberatern diskutiert — betrifft Fahrerinnen und Fahrer, Arbeitgeber, Händler und die Fuhrparkplanung in ganz Österreich und hat direkte Folgen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und deutsche Flotten, die Steuerregime vergleichen.

Was die Regel besagt

Nach der geänderten Sachbezugswerteverordnung führt ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenes Elektroauto mit 0 g CO₂/km im Jahr 2027 zu einem steuerpflichtigen Sachbezug in Höhe von 0,375 % des Anschaffungswerts, gedeckelt bei 180 € pro Monat; ab 2028 steigt der Satz auf 0,625 % mit einer monatlichen Deckelung von 300 €. Die Änderung (BGBl. II Nr. 272/2026) wurde im September veröffentlicht und gilt für Entgeltzeiträume ab 2027.

Das Gesetz lässt mehrere praktische Details den Arbeitgebern und der Lohnverrechnung: Grundlage ist der tatsächliche Anschaffungspreis (inklusive USt und NoVA, falls anwendbar), geleaste Fahrzeuge werden über die Leasingratenbasis bewertet, und bei geringer privater Nutzung (durchschnittlich höchstens 500 km/Monat) kann der steuerpflichtige Betrag halbiert werden. Berater und Fuhrparkportale haben die Änderungen diese Woche erneut hervorgehoben, da der Verkauf und die Auslieferung von Modellen für 2027 beschleunigt werden.

Laden, Erstattungen und Übergangsbestimmungen

Die Verordnung stellt außerdem Klarheit zu Laderestitutionen her: Arbeitgeberzahlungen für das Laden am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Ladepunkten sind grundsätzlich steuerfrei, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert werden; beim Laden zuhause kann der Arbeitgeber anhand eines amtlich festgesetzten kWh‑Satzes (der Wert für 2026 beträgt 32,806 Cent/kWh) erstatten, sofern die geladenen kWh dem Fahrzeug zugeordnet werden können. Die Regierung veröffentlichte diese praktischen Regeln zusammen mit der Sachbezugsnovelle, um willkürliche Bewertungen zu vermeiden.

Der Schritt ist Teil des umfassenderen Budgetpakets (Budgetbegleitgesetz), das Anfang 2026 mehrere steuerliche Regeln im Mobilitäts‑ und Arbeitgeberleistungsbereich neu regelte; das parlamentarische Verfahren wurde Mitte 2026 abgeschlossen und die Ausführungsvorschrift hat die technischen Schritte diesen Herbst beendet. Arbeitgeber sollten beachten, dass die Pflicht zur Anwendung der neuen Werte mit den im Jahr 2027 ausgezahlten Gehältern beginnt — Vertrags‑ und Flottenentscheidungen, die jetzt getroffen werden, bestimmen somit das erste steuerpflichtige Jahr.