Österreich hat stillschweigend einen neuen rechtlichen Maßstab für assistiertes Fahren in Europa gesetzt. Die konsolidierte Fassung der Regelung zum Automatisierten‑Fahren, veröffentlicht am 23. Oktober 2026, aktualisiert die nationalen Vorschriften so, dass Fahrer unter definierten Bedingungen vorübergehend beide Hände vom Lenkrad nehmen dürfen, wenn ein zertifizierter Autobahnassistent aktiv ist. Für Autofahrer in Österreich — und für aus Deutschland anreisende Fahrer — ändert dies die zulässige Nutzung serienmäßiger Systeme wie »Autobahn‑Piloten« auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Was sich in Wien geändert hat (23. Oktober 2026)

Der Wortlaut der Regelung (konsolidierte Fassung vom 23.10.2026) definiert einen „Autobahn‑Assistant“ als ein System, das die Längsführung (beschleunigen, bremsen, anhalten, Abstand halten) und die Querführung für die Spurhaltung auf Autobahnen und Schnellstraßen übernehmen kann. Das Gesetz besagt, dass, sobald das Fahrzeug in den Verkehrsfluss auf einer Autobahn eingefädelt ist und das System aktiviert wurde, der Fahrer von der bisherigen gesetzlichen Verpflichtung befreit ist, während der Systemnutzung mindestens eine Hand am Lenkrad zu halten — vorausgesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen und Herstelleranweisungen werden erfüllt und ein Notfallbediengerät vorhanden ist, um das System sofort zu übersteuern. (RIS, konsolidierter Text, 23. Okt. 2026).

Die Hinweise des Bundesministeriums legen praktische Grenzen fest: Einparkhilfen dürfen nur bis 10 km/h und nur dort verwendet werden, wo der Hersteller dies gestattet; Autobahnassistenten dürfen ausschließlich auf Autobahnen und Schnellstraßen eingesetzt werden, nicht in der Nähe von Baustellen, und Fahrer müssen rechtzeitig vor Spurwechseln, Ausfahrten oder anderen komplexen Situationen wieder die Kontrolle übernehmen können. Das Ministerium betont, dass Fahrer weiterhin für die Überwachung des Systems verantwortlich bleiben und die neu gewonnene Freiheit nicht für ablenkende Tätigkeiten wie Videokonsum oder Telefonieren nutzen dürfen.

Wie Österreichs Regelung sich zu Deutschland verhält

Das österreichische Recht erlaubt nun ausdrücklich das Hände‑frei‑Verhalten für zertifizierte Autobahnassistenten unter engen Bedingungen; die bundesdeutsche Praxis bleibt vorsichtiger. Deutsche Fachkommentare und Rechtsleitfäden für 2026 behandeln Level‑1/2‑Systeme weiterhin als Fahrerunterstützung, die die volle Verantwortung beim Menschen belässt, und die deutschen Regeln und Hinweise betonen weiterhin, dass Fahrer in der Lage sein müssen, das Fahrzeug zu beherrschen und den Pflichten der StVO nachzukommen, sofern keine spezifische höherstufige Zulassung vorliegt. Kurz gesagt: Österreich hat eine klarere nationale rechtliche Erlaubnis geschaffen, dass Autobahnassistenten Hände‑frei erlauben; Fahrer aus Deutschland sollten vor Grenzübertritt sowohl die Zulassung des Fahrzeugs als auch die nationalen Verkehrsregeln prüfen, bevor sie sich auf ähnliches Verhalten verlassen.